Verpflichtungserklärung:
Hiermit erkläre ich mich als Taucher sowohl gegenüber der Tauchausbildungsorganisation wie auch gegenüber den Instructoren der TS Neufahrn mit nachfolgenden einverstanden:
1. Mir ist bekannt, dass Tauchen, speziell technisches Tauchen, als Extremsport „auf eigenes Risiko“ gilt.
2. Weder die Ausbildungsorganisation noch der Instructor haften mir gegenüber für Tauchunfälle oder Folgen aus solchen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
3. Mir ist bekannt, dass der Instructor entsprechend der vorgegebenen Standards Tauchkurse abhält, Taucher ausbildet und Prüfungen abnimmt. Es wird ausdrücklich zur Kenntnis genommen, dass die lokalen, gesetzlichen Vorschriften ergänzend gelten. Die lokalen, gesetzlichen Bestimmungen sind mir bekannt.
4. Im Rahmen der Tauchgänge habe ich den Weisungen des Instructors in Gänze Folge zu leisten. Im Falle von Extremtauchgängen wirkt der Instructor nur als Beobachter und Begleiter. Der Instructor wird nicht als Tauchlehrer oder Rettungstaucher tätig.
5. Es obliegt mir im Einzelfall, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die eine Gefahr für „Leib und Leben“ abwenden, dies unabhängig davon, dass ich grundsätzlich Anordnungen des Instructors Folge zu leisten habe, es sei denn, es liegt für mich erkennbar eine sachwidrige, der Tauchsituation unangemessene Anordnung, vor. Jedwedes „Restrisiko“ wird von mir selbst getragen.
6. Ich erkläre ausdrücklich, dass ich über die notwendigen umwelttechnischen Kenntnisse, die notwendigen technischen Tauchkenntnisse sowie über eine lokalgültige, ärztliche Tauglichkeitsbescheinigung verfüge und diese dem Instructor gegenüber nachgewiesen habe. (Entfällt bei Bubblemaker & Schnuppertauchen)